Diskurs

Demokratie? – Eine Debatte

Giorgio Agamben - Einleitende Bemerkung zum Begriff der Demokratie

“Jeder Diskurs über den Begriff der ‘Demokratie‘ wird heute durch die ihm eingeschriebene Mehrdeutigkeit verfälscht, die jeden, der dieses Wort gebraucht, dazu verdammt, mißverstanden zu werden. Wovon spricht mal, wenn man von Demokratie spricht? Welcher Logik gehorcht dieser Begriff überhaupt?“

Mit dieser Feststellung und Frage beginnt nicht nur Agamben seinen Beitrag – damit werden auch die Debatten eingeleitet, zu denen das Buch einladen will. 

Damit stehen wir zugleich vor einem fundamentalen Problem – mit dem Begriff haben wir noch nicht die Sache – es ist also noch nicht unbedingt klar, worüber wir reden. Nun gibt es aber Begriffe, die im Diskurs nicht rechtfertigungsbedürftig scheinen, dafür aber rechtfertigen. Demokratie scheint so ein Begriff zu sein. Obwohl nicht klar ist, was mit Demokratie eigentlich gemeint ist oder was ausgesagt werden soll, wenn sich im Diskurs darauf berufen wird, steht die Demokratie selbst nicht in frage. Ganz im Gegenteil – die Berufung auf etwas als demokratisch legitimiert setzt die, gegen die diese Berufung stattfindet, in einen Rechtfertigungszwang.

Um dem zu begegnen, ist also nötig, was Wittgenstein als Aufgabe der Philosophie benennt – die Klärung des Begriffs. Diese Überlegungen wiederum stehen am Anfang der Betrachtungen zu den Debattenbeiträgen des Buches und gelten für alle weiteren Texte in gleicher Weise.

Agamben trifft nun in seinen Überlegungen eine Unterscheidung, auf die der Begriff Demokratie je verweist – einmal auf die Verfassung eines Gemeinwesens und zum zweiten auf eine Regierungstechnik. Demokratie beschreibt die Legitimationsform der Macht und die Art und Weise ihrer Ausübung. Nach Agamben wird der Begriff Demokratie im politischen Diskurs vor allem auf die Regierungstechnik bezogen. Dass dies ein gewisses Misstrauen mit sich bringt, führt dazu, dass viele ihn lieber im ersten Sinne verwenden.

Worin nun aber besteht der Unterschied? Das entfaltet Agamben an den Überlegungen Rousseaus im Gesellschaftsvertrag. Da unterscheidet Rousseau zwischen dem Gemeinwillen, dem die Legislative innewohnt und der Regierung als Exekutive. Die beiden Elemente werden bei Rousseau zwar unterschieden, zugleich aber verknüpft, um eine Spaltung des Souveräns zu verneinen.

Heute stehen wir dagegen vor dem Phänomen, dass die Volkssouveränität entleert, die Vorherrschaft der Regierung und Ökonomie überwältigend ist. Agamben nennt dies einen der folgenreichsten Fehler der Geschichte der westlichen Politik – in der Regierung lediglich die Exekutive zu sehen. Es geht an der schlichten Tatsache vorbei, dass die Souveränität des Volkes abstrakt, die Macht der Regierung konkret ist. Agamben: “… habe ich zu zeigen versucht, daß das zentrale Rätsel der Politik nicht in der Souveränität, sondern in der Regierung, nicht in Gott, sondern im Engel, nicht im König, sondern im Minister, nicht im Gesetz, sondern in der Polizei besteht – oder präziser, in der doppelköpfigen gouvernementalen Maschine, die sie konstituieren und am Laufen halten.“

Diese Spannung zwischen Verfassungsform und Regierungsform mit ihren Rationalitäten, die Agamben für nicht vermittelbar hält, ist der Grund, warum Diskussionen über die Demokratie zum Geschwätz zu verkommen drohen. Die verfassungsmäßige Volkssouveränität ist leer, die Macht der durch diese zur Ausführung des Volkswillens legitimierte Regierung konkret über das Exekutive hinaus.

Was wir also bei den Demonstrationen der Verschwörungsmythiker*innen mit einem gewissen Recht belächeln oder lächerlich finden, verweist auf ein tieferliegendes Problem.

Wie kann eine Regierung – gestützt auf eine Minderheit, die ihr die Legitimation gegeben hat – rechtmäßig Politik gegen die Interessen eines großen Teils des Souveräns machen?

Das Problem ist nicht Gott/ König/ Gesetz – sondern Engel/ Minister/ Polizei – also die Verwaltung der Macht.

Um dies an einem Beispiel zu demonstrieren – die Polizei als Gesetzeshüterin ist zugleich die Instanz, die sich selbst beim Gesetzeshüten überwacht und die die Interpretation der Gesetze im Vollzug teilweise übernimmt. Beschwerde gegen Polizeipraxis hat selbst in dem Fall, dass sie berechtig ist, keine bis wenig Aussicht auf Erfolg – das Problem ist nicht das Gesetz, sondern die Polizei. Was das bedeutet, zeigt sich in den ungezählten Polizeiskandalen, die dank der sozialen Medien und einer sensiblilisierten Presse mittlerweile öffentlich werden. Dieses Thema wird uns im nächsten Jahr auch in der Akademie beschäftigen.

Paul F. Martin

Studienleitung Theologie/ Gesellschaft/ Kultur
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Öffentliche Diskurse in öffentlichen Angelegenheiten.

Gemeinschaftlicher Ausgang aus nicht nur selbstverschuldeter Unmündigkeit.

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