Selbstbestimmtes Sterben ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2020 in einem Urteil klargestellt. Aber wie kann dieses Recht verantwortungsbewusst wahrgenommen werden? Wie lässt sich assistierter Suizid von aktiver Sterbehilfe abgrenzen? Was bedeutet das Recht auf selbstbestimmtes Sterben für den medizinischen Betrieb, zum Beispiel im Krankenhaus? Welche Haltung findet sich in Kirche, Caritas und Diakonie dazu? In einem Diskussionspapier fordert die Nationale Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ in Halle (Saale) einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu den theologischen, philosophischen, ethischen, medizinischen und politischen Fragen des Themas. Ökumenische Studientag 2022 war ein Beitrag zum Diskurs in Kooperation zwischen der Katholische Akademie des Bistums Magdeburg und der Evangelischen Akademie in Sachsen-Anhalt.
Diskurs